Durch die Verabschiedung des Bildungsfreistellungsgesetzes (BFG) hat das Land Rheinland-Pfalz im Jahre 1993 die Voraussetzungen für abhängig Beschäftigte verbessert, sich an Veranstaltungen der beruflichen und gesellschaftspolitischen Bildung zu beteiligen, indem ihnen ein Anspruch auf Freistellung von durchschnittlich fünf Arbeitstagen pro Jahr gewährt wird. Dies gilt jedoch nur für mindestens dreitägige Veranstaltungen (in Intervall- oder Blockform), die unmittelbar durch das zuständige Ministerium als Bildungsfreistellungsmaßnahmen anerkannt sind. Anerkannte Maßnahmen können nach einem entsprechenden Antrag durch einen Sonderzuschuss wesentlich höher gefördert werden als innerhalb der Regelförderung.Näheres über die Voraussetzungen und die Beantragung von Bildungsfreistellung und Sonderförderung ist in den Beratungszentren des Bildungswerkes Sport zu erfahren.