Angebote, bei denen das Bildungswerk oder eine seiner Mitgliedsorganisationen als Veranstalter in eigener Regie handelt und die organisatorische und pädagogische Verantwortung trägt, sind als eigene Weiterbildungsveranstaltungen bezuschussungsfähig. Die Möglichkeit der Kooperation mit anderen Stellen ist damit nicht ausgeschlossen, auch nicht der Einsatz von Fachkräften aus einschlägigen Institutionen als Referierende oder Kursleitende. (Ein durch einen Sportverein eigenverantwortlich angebotener Erste-Hilfe-Kurs ist also förderungsfähig, auch wenn ein Mitarbeiter der Johanniter-Unfallhilfe oder des Roten Kreuzes als Kursleiter/in tätig ist.)Nicht förderungsfähig sind dagegen Veranstaltungen, bei denen die pädagogische Verantwortung in anderen Händen liegt. Zu denken ist beispielsweise an allgemeine Führungen in Kirchen, Kulturdenkmälern, Museen usw. Auch die Beteiligung einer Gruppe an einer von einem anderen Reiseveranstalter angebotenen Studienreise ohne eigene Programmgestaltung ist nicht förderungsfähig. Nicht förderungsfähig ist ferner, wenn für Veranstaltungen anderer Träger lediglich Räume überlassen werden. (Ein vom Roten Kreuz angebotener Erste-Hilfe-Kurs ist nicht anerkennungsfähig, auch wenn er im Vereinsheim stattfindet.)Förderungsfähig jedoch sind Maßnahmen, bei denen Angebote Dritter in einen weitergehenden Lernprozess eingebunden sind, also zusätzliche eigene Veranstaltungen zur Einführung und Vertiefung in die Thematik stattfinden. Beispiel: Stadtführung in Worms im Rahmen eines Luther-Seminars.